Sparerfreibetrag

Sparerfreibetrag für Kapitaleinkünfte

weisse Männchen CrowdfundingDer Sparerfreibetrag war im deutschen Steuerrecht ein spezieller Freibetrag für Kapitaleinkünfte. Der Sparerfreibetrag sorgte dafür, dass Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 750 Euro von der Besteuerung verschont werden. Dazu kam noch die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Wer also weniger als 801 Euro pro Jahr an Kapitaleinkünften hatte, musste darauf überhaupt keine Steuern zahlen. Bei höheren Kapitaleinkünften wurde nur der die 801 Euro übersteigende Betrag zur Besteuerung herangezogen. Wenn der Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingereicht hat, konnte damit sichergestellt werden, dass bis zum Erreichen des Sparerfreibetrags keine Steuern einbehalten wurden.

Sparerfreibetrag bei Eheleuten

Bei zusammenveranlagten Eheleuten verdoppelte sich der Sparerfreibetrag auf 1500 Euro. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale beliefen sich bei Eheleuten damit insgesamt auf 1602 Euro. Somit wurden Kapitaleinkünfte bei zusammenveranlagten Eheleuten erst steuerpflichtig, wenn´sie einen Betrag von 1602 Euro überschritten haben.

Vom Sparerfreibetrag zum Sparerpauschbetrag

Im Jahr 2009 kam es zu einer groß angelegten Steuerreform, bei der auch die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt wurde. Im Zuge dessen wurde auch der Sparerfreibetrag zum 01. Januar 2009 abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Bei Einzelpersonen beläuft sich der Sparerpauschbetrag auf 801 Euro. Dies entspricht dem früheren Sparerfreibetrag zuzüglich der Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Bei zusammenveranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag genauso wie früher der Sparerfreibetrag auf 1602 Euro.

Unterschiede zwischen Sparerfreibetrag und Sparerpauschbetrag

Auf den ersten Blick scheinen Sparerfreibetrag und Sparerpauschbetrag damit nahezu gleichwertig. Allerdings hat der Sparerpauschbetrag gegenüber dem Sparerfreibetrag einen ganz entscheidenden Nachteil. Hatte der Steuerpflichtige früher höhere Werbungskosten beispielsweise durch Depotgebühren oder Fachliteratur konnte er diese ebenfalls von der Steuer abziehen. Demgegenüber sind heutzutage alle Werbungskosten durch den Sparerpauschbetrag automatisch abgegolten. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall also nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Normalerweise wird die auf die Kapitaleinkünfte fällige Abgeltungssteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus weitergeleitet. Dies kann der Steuerpflichtige allerdings durch einen Freistellungsauftrag unterbinden. Wenn der Steuerpflichtige einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einrichtet, kann er verhindern, dass die Bank die Abgeltungssteuer einbehält, zumindest solange bis die Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 überschritten haben. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufzuteilen und dementsprechend auch mehrere Freistellungsaufträge einzurichten. Eheleute dürfen entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder aber getrennte Freistellungsaufträge erteilen wollen.  Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Freistellungsauftrag bei Kapitaleinkünften. Der Sparerpauschbetrag gilt übrigens nicht nur für Zinsen und Dividenden, sondern auch für Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen, die seit der Steuerreform 2009 unabhängig von der Haltdauer auch der Abgeltungssteuer unterliegen.

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