Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer und der Sparerpauschbetrag

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Abgeltungssteuer mit pauschalem Steuersatz

Die Abgeltungsteuer hat einen pauschalen Steuersatz von 25 %, der für alle Steuerpflichtige unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte gilt. Hinzukommt kommen noch der Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beläuft sich auf 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % im Rest von Deutschland. Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung von 26,38%, für alle Anleger, die nicht kirchensteuerpflichtig sind. Kirchensteuerpflichtige Anleger müssen unter Berücksichtigung des pauschalierten Sonderausgabenabzugs insgesamt 27,99% bzw. 27,82% (Bayern und Baden-Württemberg) an Steuern auf Kapitalerträge entrichten.

Sparerpauschbetrag und Abgeltungssteuer

Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Der Sparerpauschbetrag beläuft sich auf 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete. Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, muss der Anleger bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Dadurch wird verhindert, dass die Bank Abgeltungsteuer auf die Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen direkt einbehält und an den Fiskus abführt. Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, kann der Sparerpauschbetrag aber immer noch später im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückgeholt werden.

Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung

Der pauschale Steuersatz ist mit 25 % bei der Abgeltungssteuer zwar verhältnismäßig niedrig. Sollte der persönliche Steuersatz jedoch unterhalb von 25 % liegen, hat der Steuerpflichtige aber auch die Möglichkeit, seine Kapitaleinkünfte zur Einkommenssteuer veranlagen zu lassen. Seine Kapitalerträge werden dann genauso wie alle anderen Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei der Einkommenssteuer wird ebenso wie bei der Abgeltungssteuer zusätzlich auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.

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